Villa IBIS, Cape Coral - AGB - Villa IBIS, Cape Coral, Luxus Ferienhaus mit Pool am Kanal und Golfplatz in Florida zu vermieten

Direkt zum Seiteninhalt

Villa IBIS, Cape Coral - AGB

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen für die Villa IBIS, Cape Coral, Florida
1. Der Mietvertrag

wird  zwischen dem Mieter - auch im Namen für alle in der Mietanmeldung aufgeführten Personen - und dem Vermieter  - Margot & Thomas Kraft, Rauenberg, abgeschlossen. Der Mietvertrag besteht aus dem Formular Mietvertrag und den allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen, die Gegenstand des Mietvertrages sind. Durch diese Buchungsbestätigung
 
ist der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommen.
 
Der Mietvertrag umfasst das Mietobjekt, wie es in der Beschreibung angegeben ist. Das Mietobjekt darf nur mit der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Werden nicht angemeldete dort nächtigende Personen angetroffen, kann dies die fristlose Kündigung des Mietvertrages oder eine Nachzahlung zur Folge haben. Evtl. notwendig werdende Einzelübernachtungen müssen dem Verwalter sowie Vermieter gemeldet werden

2. Zahlungsweise:
Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mietbestätigung wird die vereinbarte Kaution zur Zahlung fällig. Die Mietkosten sind 4 Wochen vor Reiseantritt fällig

3. Stornierung und Aufenthaltsabbruch:
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:                              
Kündigung

- bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 % des Mietpreises, mindestens jedoch die Höhe der geleisteten Anzahlung
- ab 49 bis 36 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- ab 35 bis 22 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
- ab 21 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ab 7 Tage vor Mietbeginn bis Reiseantritt 100 % des Mietpreises.


Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bei einer Weitervermietung über den kompletten Mietzeitraum berechnen wir die geleistete Kautionszahlung zur Deckung unserer Mehrkosten und Aufwendungen.  Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
3.1. Sonderpreise:
Bei Gewährung von Sonderpreisen verliert die o. g. Rücktrittsgebührenregelung ihre Wirkung. Rücktritt von der Buchung bei gewährten Sonderpreisen bewirkt immer eine Stornogebühr von 100% des Mietpreises

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung

Sollte der Vermieter aus nicht selbst verschuldeten Gründen gezwungen sein vom Mietvertrag zurückzutreten, begründet dies keinen Regressanspruch des Mieters. Der Mietpreis ist in diesem Falle nicht zu entrichten. Sollte aus terminlichen oder anderen Gründen eine Umlegung in eine vergleichbare Wohneinheit notwendig werden, kann dies vom Vermieter  - natürlich in Absprache mit dem Mieter - vorgenommen werden.
.
4. Kaution:
Mit der  Kaution werden anfallende Telefongebühren und ein evtl. Strommehrverbrauch verrechnet. Sollte der Hausschlüssel verloren oder nicht zurück geschickt werden, so muss hierfür ein Betrag von USD 50.00  mit der Kaution verrechnet werden. Nach Vorlage der Telefon- und Stromkostenabrechnungen und wenn keine Beanstandungen vorliegen, wird die Kaution unverzinst innerhalb von 7 bis 30 Tagen an den Mieter zurück erstattet.
4.1. Stromverbrauch: da auch in den USA die Strompreise steigen können, erfolgt die Berechnung des Stromverbrauchs zu dem auf der Website angegebenen aktuellen kWh-Preis, unabhängig von dem im Mietvertrag genannten "Zur-Zeit-Preis"
4.2. Ist die Endreinigungsgebühr ist vor Ort zahlbar gilt folgende Regelung:  Wird die Zahlung vor Ort nicht geleistet, wird die Endreinigungsgebühr mit einem Aufschlag von 10% mit der Kaution verrechnet

5. Pflichten des Mieters:
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Die sich im Ferienhaus befindlichen Gegenstände jeglicher Art stehen im persönlichen Eigentum des Hausbesitzers und sind den Mietern lediglich zur Verfügung gestellt. Bei Mitnahme solcher oder einzelner Gegenstände werden diese den Mietern in Rechnung gestellt. Von den Mietern verursachte Beschädigungen sind von diesen unverzüglich schriftlich an den Verwalter und an uns per Fax oder telefonisch zu melden. Diese werden wertmäßig von der Hausverwaltung erfasst und sind vor Ort an die Hausverwaltung zu begleichen. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Reise-Haftpflichtversicherung. Eltern haften für ihre Kinder.
Den Mietern eines Ferienhauses ist es nicht gestattet, eigenmächtig technische Anlagen (Klimaanlage, Poolheizung, Poolpumpe, Sprinkleranlage) einzustellen oder Änderungen an diesen vorzunehmen.

Es ist nicht gestattet, die elektrischen Hurricane Shutter zu benutzen, außer auf Anweisung des Eigentümers oder der Hausverwaltung.Die Hurricane Shutter sind nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt.

Hierdurch entstandene Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Im Falle eines Defektes ist die Hausverwaltung zu Rate zu ziehen.


6. allgemeine Hinweise:
a. das Haus nach dem Baden im Pool nicht mit nassen Füßen etc. betreten wird. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass bei Nässe (Regen, herausspritzendes Wasser beim Plantschen im Pool) der Terrassenbelag glatt sein kann. Es besteht erhöhte Rutsch- und Sturzgefahr. Die Benutzung des Pool durch Kinder sollte nur unter Aufsicht der Eltern erfolgen
b. die Türe vom Rasen zum Swimmingpool muss stets unverschlossen sein, damit dem Poolservice der Zutritt zum Pool möglich ist. Der Grund dafür liegt in der regelmäßigen Kontrolle der Wasserqualität im Pool, was somit im eigenen Interesse des Mieters liegt. Ist dem Poolservice der Zugang nicht möglich, kann während der Sommerzeit durch Regen und die starke Hitze nicht gewährleistet werden, dass sich das Poolwasser in einem optimalen Zustand befindet.
c. Sollte auf der Terrasse/Balkon gespeist werden, sollten kleinste Speisereste und Brotkrümel vollständig entfernt werden, da ansonsten Ameisen angelockt werden.
d. Die Strände in Florida sind für ihren Muschelreichtum und die Schönheit der dort zu findenden Muscheln, Seesterne, Sanddollar etc. bekannt. Muscheln dürfen vom Strand nicht mit ins Haus gebracht werden, da sich in den Röhren und Windungen Ungeziefer angesammelt haben kann.
e. Bitte verwenden Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Geruchsbelästigung und Hygiene sowohl für den Mülleimer in der Küche wie auch für den Hauptmülleimer in der Garage Plastiktüten, in die Sie den Abfall werfen.
f. Auch in den USA gibt es eine Müllabfuhr für normalen Hausmüll sowie Abholung von Recycling-Müll. Recycling-Müll besteht aus Papier, den Plastik-Getränkeflaschen, sonstigen Plastikflaschen, Glasflaschen und aus Dosen, wozu auch Bierdosen gehören. Hierfür befindet  sich eine spezielle Recycling-Tonne im Haus. Die Müllabfuhrtage ersehen Sie aus einer Mappe, die sich im Ferienhäusern/Appartements befindet.
g. Wie bei uns in Deutschland, gibt es auch in Florida eine Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Halten Sie diese Nachtruhe ein und stören während dieser Zeit Ihre Nachbarn durch Lärm usw. nicht. Ihre Nachbarn sind meist Amerikaner, die morgens früh aufstehen und zur Arbeit gehen müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass Nackt-Baden und Oben-ohne in Florida streng verboten sind. Dies gilt auch für den Poolbereich in Ihrem Ferienhaus !!!.
h. Das Rauchen im Mietobjekt ist nicht erlaubt. Im Freien (auf der Terrasse) darf dagegen gerne geraucht werden. Ebenso sind Haustiere untersagt. Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.
i. Fahrräder: im Haus gibt es zwei Fahrräder, die von den Gästen kostenlos benutzt werden können. Die Fahrräder sollten im selben einwandfreien Zustand zurückgelassen werden, wie sie übernommen wurden. Defekte (platte Reifen o. a.) müssen vom Verursacher auf eigene Kosten behoben werden. Sollte ein Fahrrad durch technischen Defekt  unbrauchbar sein (wenn z.B. ihr Vormieter "vergessen" hat einen Platten zu reparieren),  so stellt dies keinen Regressanspruch oder Anspruch auf kostenlose Reparatur durch die Hausverwaltung dar.

Die vorgehenden Punkte sind Bestandteil des Mietvertrages. Wir bitten diese zu beachten!

7. An- un d Abreise:
Das gemietete Objekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Hausverwalters sowie eine ausführliche Wegbeschreibung zu Ihrem Ferienhaus erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Reiseantritt. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10.00 Uhr im ordentlichen Zustand an die Hausverwaltung zu übergeben.  Die Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Strandtücher sind durch den Mieter selbst zu waschen, eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner steht zur Verfügung. Beim Auszug soll die Bettwäsche auf dem Bett verleiben, die Bettwäsche wird von der Putzfrau abgezogen und gereinigt, Größere Reinigungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Mieters! (hierunter fallen insbesondere die Reinigung des Geschirrs und der Küchenutensilien, falls notwendig).


8. Mängel:
Das Anwesen wird im Zustand "wie es ist" zur Verfügung gestellt. Der Vermieter wird sich nach besten Kräften bemühen, den Betrieb aller Einrichtungen der Immobilie, wie Elektrogeräte, Internetzugang, Kabel-TV, etc.  zu gewährleisten. Der Vermieter kann nicht für deren Ausfall  verantwortlich gemacht werden, wird sich aber bemühen, alle gemeldeten Probleme so schnell wie möglich zu beheben. Eine Behebung des gemeldeten Mangels innerhalb einer  ortsüblichen Zeitspanne stellt keinen Regressanspruch dar.
Der Mieter ist verpflichtet bei evtl. auftretenden Mängeln sofort den Verwalter vor Ort und uns zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.
Autorisierte Mitarbeiter der Verwaltung haben Zugang zu den Häusern zwecks Reparaturarbeiten und Instandhaltung.
Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden beim Verwalter und per Fax oder Email an uns gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Zur Beseitigung von Schäden oder Mängel ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich am Ort des Objektes und schriftlich an uns  gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, berichtigen zu keinerlei Schadensersatz. Mieter, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, verlieren jeglichen Anspruch auf eine Rückerstattung des Mietpreises.

9. Haftungsausschluss:

Für Schäden die dem Mieter durch die Benutzung des Hauses, eines Bootes oder durch Einrichtungsgegenständen entstehen, wird nicht gehaftet. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Benutzung von Einrichtungen des Hauses, wie Pool, Pooldeck, Garten und dergleichen, gefährlich sein können und mögliche Risiken bei unsachgemäßer Verwendung bestehen. Eine Benutzung erfolgt deshalb insbesondere im Hinblick auf Kinder auf eigene Gefahr. Der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung verspäteter Erfüllung oder Mangel nur verlangen, wenn dieser dies infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer Gewalt, z.B. Unruhen, Streik, Naturereignissen oder Ungezieferplagen sind ausgeschlossen. Ebenso unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, plötzliche Baustellen, Lärm durch den Nachbarn oder gelegentlichen Ausfall der Energie- oder Wasserversorgung.

10. Sollte ein Teil der Garage durch persönliche Gegenstände der Eigentümer belegt sein, so stellt dies keinen Regressanspruch dar.

11. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

12. Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich. Der Eigentümer des Ferienhauses ist kein Reiseveranstalter, so dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung bei der Anmietung der Villa IBIS findet..

13. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Wiesloch vereinbart. Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages erkennen der/die Mieter diese Mietbedingungen an. Sollte eine dieser Mietbedingungen Kraft Gesetz unwirksam sein oder werden, so ist/sind sie durch sinnentsprechende zu ersetzen bzw., werden die übrigen dadurch nicht berührt.


translate Website :

Zurück zum Seiteninhalt